Im Erstgespräch möchten wir uns einen Überblick über Ihre Symptomatik, Ihr Anliegen, die aktuellen Schwierigkeiten und Probleme verschaffen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob weitere Sitzungen vereinbart werden sollen. Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie und stellen unsere Arbeitsweise kurz vor.
In den 2-4 probatorischen Sitzungen können wir den Auftrag für die Psychotherapie gemeinsam konkretisieren. Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, uns kennenzulernen und heraus zu finden, ob wir konstruktiv und vertrauensvoll zusammen arbeiten können. Eine genaue Diagnose wird gestellt und ein leitliniengerechtes Behandlungsmodell wird entwickelt. Dies sind Voraussetzungen für die Beantragung einer längerfristigen Psychotherapie. Sollten Sie sich in dieser Zeit gegen eine Fortsetzung der Behandlung entschließen, ist dies ohne Schwierigkeiten möglich.
Eine Psychotherapie beantragen wir bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe während oder nach der Probatorik gemeinsam. Gerne erläutern wir Ihnen das genaue Procedere, wenn wir uns entschlossen haben, die Psychotherapie zu beginnen.
Aufgrund unserer vertragsärztlichen Zulassung sind wir berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Bitte denken Sie daran, zu Beginn jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Im Erstgespräch klären wir gern weitere Fragen, die Sie vielleicht zum organisatorischen Vorgehen haben.
In der Regel übernehmen die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wir sind aufgrund unserer Approbation berechtigt, mit privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Da die Vertragsbedingungen jedoch sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich in jedem Fall, dass Sie sich genau über Ihre individuellen Vertragsbedingungen informieren und sich dafür gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Behandlungskosten werden gemäß dem Beihilfeanteil erstattet, der verbleibende Anteil wird von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Einzeltherapie selbst zu übernehmen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Natürlich werden wir die zu erwartenden Kosten zuvor mit Ihnen besprechen. Bei therapeutischen Maßnahmen orientieren wir uns immer an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).