Ablauf und Kosten
Hier finden Sie einen Überblick über die ersten Schritte, die Beantragung einer Psychotherapie und die Kostenübernahme.
Erstgespräch / Individuelle Sprechstunde
Im Erstgespräch möchten wir uns einen Überblick über Ihre Symptomatik, Ihr Anliegen, die aktuellen Schwierigkeiten und Probleme verschaffen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob weitere Sitzungen vereinbart werden sollen. Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie und stellen unsere Arbeitsweise kurz vor.
Probatorische Sitzungen
In den 2 – 4 probatorischen Sitzungen können wir den Auftrag für die Psychotherapie gemeinsam konkretisieren. Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, uns kennenzulernen und herauszufinden, ob wir konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Eine genaue Diagnose wird gestellt und ein leitliniengerechtes Behandlungsmodell wird entwickelt. Dies sind Voraussetzungen für die Beantragung einer längerfristigen Psychotherapie.
Sollten Sie sich in dieser Zeit gegen eine Fortsetzung der Behandlung entschließen, ist dies ohne Schwierigkeiten möglich.
Beantragung einer Psychotherapie
Eine Psychotherapie beantragen wir bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe während oder nach der Probatorik gemeinsam. Gerne erläutern wir Ihnen das genaue Procedere, wenn wir uns entschlossen haben, die Psychotherapie zu beginnen.